| HW-R-008- Missbrauch - Aufarbeitung in der RKK - Teil 05 Treffen am 29.03.2010 - Des Bischofs Umgang mit der Wahrheit
verfasst 2010 - eingestellt am 18.03.201 - geändert am 28.03.2013 (Grund: Quellenangaben)
Liebe Leser, verehrte Christen und ein Hallo allen, die gegen den klerikalen Missbrauch kämpfen,
bei der Durchsicht der vom Bistum Regensburg veröffentlichten Unterlagen über die Einweisung in die Therapie des klerikalen Sexualverbrechers haben wir eine Ungereimtheit entdeckt, die den damaligen Bischof auch persönlich betrifft.
In den beiden Stellungnahmen zu den Artikeln der Passauer Neuen Presse vom vom 25.07.2007 (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0532605.PDF) unter Ziffer 4 und vom 30.07.2007 (Quelle:http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0532705.PDF) unter Ziffer 2 heißt es: (Zitat) Der betreffende Geistliche wurde sofort aus der Pfarrei abgezogen. Es folgte eine dreimonatige, stationäre therapeutische Behandlung, anschließend eine vierjährige, psychotherapeutische Begleitung bei einem überregional anerkannten Facharzt für Psychiatrie und Neurologie ... (Zitatende)
Die vom Personalreferenten zusammengestellte „Chronologie Peter K., Viechtach / Riekofen-Schönach - Zum rechten Verständnis des Vorgehens im Bischöflichen Ordinariat“ (Quelle:http://www.bistum-regensburg.de/borpage002700.asp) gibt über den näheren Zeitraum der Therapie des kirchlichen Kinderschänders Auskunft: (Zitat) Peter K. wurde unmittelbar nach Ostern (06. April 1999) von Viechtach abgezogen. Er unterzog sich von April bis Juli 1999 einer stationären psychotherapeutischen Behandlung in einer Fachklinik außerhalb der Diözese und führte die psychotherapeutische Begleitung anschließend von einem geistlichen Haus in der Nähe des Krankenhauses aus ambulant weiter. (Zitatende)
Die Presseerklärung vom 30.09.2007 „Diözese bekräftigt: Gerichte sahen keine Einschränkungen vor“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0540305.PDF) bestätigt die durchgeführte ärztliche Behandlung und präzisiert im Absatz 4, wer die Therapie des Sexualtäters veranlasst hat: (Zitat) ... Der Chefarzt und dessen klinische Abteilung wurden 1999 unmittelbar nach dem Vorfall in Viechtach vom damaligen Personalreferenten für die stationäre Therapie von Peter K. bestimmt. Die ambulante Fortführung mit diesem Psychotherapeuten wurde bei der Verurteilung im Jahre 2000 vom Amtsgericht Viechtach als Bewährungsauflage festgelegt: „Dem Verurteilten wird gem. §56b Strafgesetzbuch auferlegt, die ambulante nervenärztliche Behandlung durch Dr. [Name und Adresse des Therapeuten] fortzusetzen und in dreimonatigen Abständen, beginnend ab 01.07.2000 Bestätigungen des Dr. [Name des Therapeuten] über die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen vorzulegen." (Zitatende)
Aus der Pressemitteilung vom 05.10.2007 „Gutachten Ottermann lag der Diözese nicht vor“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=2815) ist aus dem Absatz 8 inhaltlich das Gleiche zu entnehmen: (Zitat) Im Strafbefehl gegen Peter K. vom 7.7.2000 heißt es in Ziffer 2: „Dem Verurteilten wird gem. § 56 b Strafgesetzbuch auferlegt, die ambulante nervenärztliche Behandlung durch Dr. N. fortzusetzen und in dreimonatigen Abständen, beginnend ab 01.07.2000 Bestätigungen des Dr. N. über die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen vorzulegen ...“ (Zitatende)
Den offiziellen Stellungnahmen des Bistums Regensburg zufolge geht eindeutig hervor: Der pädophile Geistliche ist auf Veranlassung des damaligen Personalreferenten der Diözese Regensburg zu einer stationären psychotherapeutischen Behandlung in eine Fachklinik außerhalb der Diözese eingewiesen worden. Ebenso hat der Personalreferent über die anschließende ambulante psychotherapeutische Begleitung in einem geistlichen Haus in der Nähe des Krankenhauses entschieden. Das Gericht hat mit diesen beiden Maßnahmen nichts zu tun, denn der Sexualverbrecher ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht angezeigt gewesen.
Das Amtsgericht Viechtach hat bei den Bewährungsauflagen zu Gunsten des Verurteilten verfügt, damit er die bereits seit eineinviertel Jahren laufenden, zunächst stationäre und anschließend ambulante, nervenärztlichen Behandlungen bei dem selben Therapeuten hat fortführen können. Vermutlich hat das Gericht ebenso wie das Bischöfliche Ordinariat in dem Arzt die Idealbesetzung gesehen, handelt es sich doch bei der psychotherapeutischen Begleitung nach den Aussagen des Personalreferenten der Diözese um einen „überregional anerkannten Facharzt für Psychiatrie und Neurologie“. Einen geeigneteren Bewährungshelfer als den von Anfang an in den Fall mit einbezogenen Chefarzt hätte das Gericht wohl nicht finden können.
Unverständlicherweise wird aber in dem „Statement des verantwortlichen Regensburger Bischofs anlässlich der Pressekonferenz in Regensburg am 21.09.2007“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/download/borMedia0546705.PDF) unter Säule 2 unmissverständlich behauptet und schriftlich dokumentiert: (Zitat) Das siebenseitige sehr detaillierte Fachgutachten, das der gerichtlich angeordnete, keineswegs kirchlich bestellte Therapeut zum Abschluss vorlegte, bescheinigte, dass der Geistliche keine pädophile Fixierung habe und dass die Tat in Viechtach auf ein einmaliges, regressives Verhalten zurückzuführen sei ... (Zitatende)
Meine Freunde und ich haben da ein großes Problem in der Interpretation der Aussage des Bischofs. Wie passt die eindeutige, sogar doppelt belegte Behauptung „des gerichtlich angeordneten, keineswegs kirchlich bestellten Therapeuten“ in seinem persönlichen schriftlichen Statement vom 21.09.2007 mit den anderen veröffentlichten Angaben seiner Mitarbeiter zusammen? Nach meiner Erinnerung aus dem Religionsunterricht ist nur Gott allwissend und kein weltliches Wesen! Unabhängig von der Allwissenheit Gottes kann ein logisch denkender Mensch aus den einzelnen Behauptungen eindeutig erkennen: Einer oder sogar mehrere der Verantwortlichen im Bistum Regensburg lügen! Dazu wäre natürlich die Meinung des damaligen verantwortlichen Bischofs zur Aufklärung des wahren Sachverhalts sehr interessant.
Des Bischofs Erklärung und eindeutige Richtigstellung würde die eigenen Gläubigen beruhigen und den Kirchenkritikern bei ihren Mutmaßungen und Anschuldigungen, die bereits in ihrem Argwohn den vernünftigen Menschenverstand dieses Bistumslenkers anzweifeln, den Wind aus den Segeln nehmen. Leider hat der ehemalige Bischof diese Gelegenheit nicht wahrgenommen! So muss sich der Kirchenfürst heute berechtigt vorhalten lassen, dass in seinem Machtbereich nicht die Realität verbreitet wird, sondern Nebelkerzen geworfen werden, um die wahren Begebenheiten zu verschleiern.
Wieso ist es möglich, dass der „gerichtlich angeordnete, keineswegs kirchlich bestellte“ Therapeut bereits im April bis Juli 1999 eine stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer Fachklinik außerhalb der Diözese durch- und die psychotherapeutische Begleitung anschließend von einem geistlichen Haus in der Nähe des Krankenhauses aus ambulant weitergeführt hat, wenn der Kinderschänder erst im Jahre 2000 verurteilt worden ist? Hier hätten wir eigentlich eine eindeutige Erklärung durch den verantwortlichen Bischof erwartet! Da diese nicht vom Bischof durchgeführt worden ist, keimt in uns der Verdacht, der verantwortliche Bischof will mit dieser plumpen Lüge die Verantwortung von sich auf andere, in diesem Fall auf das Gericht, schieben. Das hat aber nicht funktioniert, weil der Bischof scheinbar nicht sorgfältig genug recherchiert und er anscheinend geglaubt hat, dank seiner herausragenden Stellung in der Region würden seine Schafe sein Wort als bare Münze werten und der Sache nicht weiter auf den Grund gehen.
Gestützt wird er lediglich noch durch seinen von ihm berufenen Generalvikar, der in seiner Darstellung „Laisierung von Peter K. nach Missbrauchsfall „Riekofen“; Fakten - Hintergründe - Korrekturen“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/borpage004969.asp) im zweiten Absatz Ähnliches bekundet: (Zitat) ... Dazu kam der Abschlussbericht des Therapeuten, der dem Verurteilten in 2000 gerichtlich auferlegt wurde ... (Zitatende) Ohne Hintergrundwissen wird hier durch Weglassen entscheidender Fakten suggeriert, die Verantwortung für die Auswahl des Therapeuten läge ausschließlich beim Gericht. Uns wundert sehr, dass der Personalreferent diese Textpassage in der Laisierung mitgezeichnet hat, schreibt er doch in seiner eigenen Chronologie eindeutig, der Pädiphile war bereits ab 1999 bei diesem Therapeuten in Behandlung. Hier erkennt man eindeutig, mit welchen geistig primitiven Methoden Gottes völlig konfuse, aber von sich absolut überzeugte Knechte arbeiten. Bei dieser mangels intensivem Aktenstudiums dilettantischen, unabgestimmten Vorgehensweise kann von logischem Denken und Sachverstand bei diesen drei Herren der Bistumsleitung, trotz vorhandener Intelligenz und hoher Bildung, wohl nur eingeschränkt die Rede sein. Da helfen auch keine Doktor-Titel!
Typisch für das Bischöfliche Ordinariat ist auch, Jahre später auf diese ungenaue, ja sogar lügenhafte Zusammenstellung des Generalvikars zu verweisen, in der dann die ausgesprochenen Halbwahrheiten bereits zu „reinen, wahren Tatsachenbehauptungen“ mutiert sind, weil niemand mehr jede einzelne Aussage auf ihren wirklichen Wahrheitsgehalt hin überprüft. Dieses verwerfliche Vorgehen, insbesondere wenn es durch die RKK erfolgt, haben wir auch am 19.03.2010 bei der Mitteilung des Regensburger Ordinariats „Falsche Darstellungen in „Panorama“ auf ARD vom 18. März 2010“ (Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=4025) entdeckt, bei der auf die „Laisierung“ des Generalvikars unter Mitzeichnung des Personalreferenten verwiesen wird: (Zitat) In der gestrigen Sendung „Panorama“ auf ARD wurde, wie es bereits wiederholt in den Medien der Fall war, fehler- und lückenhaft über den Fall Peter K. berichtet. Der vom Gebührenzahler mitfinanzierte Beitrag hat dabei alle Grenzen des zumutbaren Niveaus derart massiv unterschritten, so dass nur noch eine juristische Auseinandersetzung damit sinnvoll erscheint. Zum besseren Verständnis lesen Sie hier eine Dokumentation mit Fakten und Hintergründen zum tatsächlichen Sachverhalt. - Dokumentation - Fakten, Hintergründe, Korrekturen (Zitatende)
Ein Kommentar scheint sich da wohl zu erübrigen! Wir können da nur die Frage stellen: Ist dies alles nur blanke Dummheit oder streckt da Absicht dahinter? Diese Art der plumpen Verdrehung von Tatsachen ist bei der RKK und insbesondere bei diesem ehemaligen Bischof von Regensburg und seiner Vasallen schon fast in Routine übergegangen! Wenn ein Bischof die juristische Keule hervorholt und verbale Attacken mit Nazi-Vergleichen reitet, weil ihm die sachlichen Argumente ausgegangen sind, dann hat unseres Erachtens er selbst alle Grenzen des zumutbaren Niveaus massiv unterschritten. Siehe dazu auch die Antwort der Panorama-Redaktion im Nachtrag vom 28.03.2013, am Ende des Beitrags.
Nur so am Rande: Was bei den Gerichtsverfahren, die dieser Bischof mit Kirchensteuergeldern vom Zaun gebrochen hat, herausgekommen ist, dürfte ja nicht gerade dem Regensburger Ordinariat und seinen teuer bezahlten juristischen Ratgebern schmeicheln. Besser wäre es gewesen, sich strikt an Gottes zehn Gebote zu halten, die nicht nur für das gemeine Volk, sondern eigentlich auch für die Kleriker gelten. Es mutet schon grotesk an, wenn ein titeldekorierter Bischof sich von einem weltlichen Gericht sagen lassen muss, auch er habe sich in seinen Predigten an das achte Gebot Gottes zu halten, das da heißt: Du sollst nicht lügen.
Das Amtsgericht hat auf keinem Fall den Therapeuten ausgesucht und beauftragt haben, der sich mit dem pädophilen Kirchenmann fachärztlich befasst hat, weil sich dieser bereits von April 1999 bis Juli 1999 der stationären psychotherapeutischen Behandlung unterzogen hat und anschließend die psychotherapeutische Begleitung ambulant weitergeführt worden ist. Erst ein ganzes Jahr später, im Juli 2000 ist der Tatverdächtige verurteilt worden. Über 12 Monate nach dem Beginn der ambulanten nervenärztlichen Behandlung hat das Gericht - der logischen Konsequenz folgend - angeordnet, dass der Sexualstraftäter die psychotherapeutische Begleitung bei seinem bisherigen Therapeuten fortsetzen soll. Neu ist dabei lediglich hinzugekommen, der Therapeut müsse, ähnlich wie ein Bewährungshelfer, dem Gericht in dreimonatigem Abstand über die Fortdauer der therapeutischen Maßnahmen berichteten. Diesen einzigen Punkt, ein Entgegenkommen des Amtsgerichts Viechtach gegenüber Kirche und Täter, aufzugreifen und dessen Wahrheitsgehalt durch Weglassen von Fakten solange umzudeuten bis der Bischof und sein Generalvikar jetzt behaupten können, das Gericht hätte den Therapeuten für den Kinderschänder engagiert, liegt an der Grenze des guten Geschmacks und ist für Gottesmänner mit ihren „hohen moralischen Ansprüchen“ unwürdig. Wir Gläubige lassen uns heute nicht mehr für dumm verkaufen, auch nicht von einem Bischof und von seinem Generalvikar schon gar nicht!
Die Stellungnahme des Bischofs über seine unwahren Aussagen wären uns besonders wichtig, weil wir in unserer Dokumentation über die Aufdeckung, Behandlung und Aufarbeitung von diesen ekelhaften Skandalen meiner Kirche wenigstens eine objektive Darstellung durch Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit und Redlichkeit ausstellen möchten.
Viele Grüße Ihr HochWalt
PS: Zu dieser Dokumentation habe wir uns entschlossen, weil nicht nur bei häufigen Diskussionen im Bekanntenkreis sondern auch bundesweit nicht mehr vertretbare Emotionen, jenseits jeglicher Objektivität, hochgekocht sind, die unbedingt auf eine sachliche Basis zurückgeführt werden müssen. Nicht mit dem „Aufeinander-los-dreschen“ löst man heutzutage Probleme und Konflikte, sondern nur mit Ehrlichkeit, gegenseitiger Rücksichtnahme und einem Miteinander auf gleicher Augenhöhe, wie es sich am Erfolg bei anderen Diözesen in Deutschland sehr deutlich abzeichnet. Verstößt jemand gegen einen der drei Punkte, auch wenn es sich um einen Bischof handelt, verliert dieser jeglichen Respekt bei seinen Gläubigen und gerät so unweigerlich in die Isolation! Zumindest ist das bei uns der Fall.
PPS: Diese Hirten Gottes haben anscheinend immer noch nicht kapiert, dass ihre zahlende Schafherde heute in der Lage ist, selbständig zu denken und sich nicht mehr alles vorgaukeln lässt. Sie sollten sich einmal Gedanken machen, ob ihr Äquivalent dem entspricht, was sie ihrem Kirchenvolk an Leistungen abverlangen. Dabei sehen wir nicht nur die geldlichen Vereinsbeiträge, Opfergelder und Spenden, sondern auch die vielfältigen Tätigkeiten der Kirchenmitglieder für Gotteslohn, die unter der klangfrohen Bezeichnung des „Ehrenamtes“ bekannt sind und mich persönlich erinnern diese römisch-katholischen Kleriker in diesem Zusammenhang spontan an die Begriffe „Nassauer“ und „Drohnen“, von deren Überbegriff „Schmarotzer“ einmal ganz abgesehen, insbesondere, wenn man die horrenden staatlichen Leistungen betrachtet, die die RKK einstreicht, die auch von Nichtkatholiken als Steuerzahler beglichen werden müssen. Da ist es kein Wunder, dass durch dieses selbst gemachte, habgierige Verhalten die Kirchenkritiker ein immer leichteres Spiel haben.
Josef Ratzinger, der emeritierte Papst Benedikt XVI., hat es bereits vorausgesehen und rechtzeitig die „Entweltlichung der RKK“ angemahnt - aber Raffgier und Machtstreben hat nach rund 1.700 Jahren Christentum noch immer seinen eigenen Reiz und wirkt bei den deutschen Bischöfen wie Scheuklappen.
Nachtrag am 28.03.2013
Wir möchten die entsprechende Antwort der Panorama-Redaktion auf den oben aufgeführten Kommentar des Ordinariats in Regensburg niemanden vorenthalten, entspricht sie auch unserer Meinung und verweisen deshalb auf das Internetportal der ARD mit dem unten abgedruckten Artikel "Bischof Müller: Statt Einsicht - Medienschelte, statt Reue - Nazivergleich" (Quelle: http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/panoramamissbrauch102.html) eingegangen worden ist:
(Zitat) Schonungslose Aufklärung, keine Vertuschung mehr- das haben die katholischen Bischöfe bei der Aufarbeitung der Verbrechen von pädophilen Priestern angekündigt. Doch einem ihrer Würdenträger fällt die dringend nötige Einsicht in die Fehler der Kirche besonders schwer: dem Oberhirten des Bistums Regensburg, Bischof Gerhard Ludwig Müller.
Auf der Internetseite des Ordinariats wirft Bischof Müller Panorama vor, "fehler- und lückenhaft" über die Wiedereinsetzung eines pädophilen Priesters im Bistum Regensburg berichtet zu haben. Hintergrund ist der Fall des Priesters Peter K. Dieser hatte wegen pädophiler Übergriffe eine Haftstrafe auf Bewährung erhalten. Dennoch wurde er mit Zustimmung von Bischof Müller wieder als Seelsorger in einer Gemeinde eingesetzt, wo er erneut Kinder missbrauchte. Nichts anderes hat Panorama berichtet. Bischof Müller gibt selbst zu, der Wiedereinsetzung des pädophilen Priesters zugestimmt zu haben. Doch anstatt dafür die Verantwortung zu übernehmen, versucht der Bischof nun Journalisten zu verunglimpfen.
In seiner Samstagspredigt im Dom von Regensburg vom 20.03.2010 warf Bischof Müller den Berichterstattern eine "Kampagne gegen die Kirche" vor. Und der Bischof weiter: "Jetzt kommt es darauf an, Reife des Glaubens zu haben, nicht auf all diese Schalmeien wie 1941 hereinfallen". Ein glasklarer Nazivergleich! Welche Fehler bei der Berichterstattung Panorama unterlaufen sein sollen, hat der Bischof uns bislang nicht mitgeteilt, sich auch nicht für seinen unsäglichen Nazivergleich entschuldigt, vielmehr leugnet er ihn sogar. In christlicher Nächstenliebe möchten wir dem Bischof einen Spruch aus der Apostelgeschichte mit auf seinen weiteren Weg geben: "So tut nun Buße und bekehrt euch, dass eure Sünden ausgetilgt werden, damit Zeiten der Erquickung kommen vom Angesicht des Herren". (Zitatende) |